ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der Fa. „Alte Weberei“ – Premium Fitnessfabrik Ulrike Nüdling-Regler e.K., Ensbachstraße 1, 36115 Hilders-Batten
1. Beginn und Dauer der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft beginnt mit Unterzeichnung des Vertrages. Die Mitgliedschaft hat eine Mindestlaufzeit von in der Nutzungsvereinbarung angegebenen Monaten.
2. Mitgliedschaft
(1) Der monatliche Mitgliedsbeitrag richtet sich nach der ausgewählten Mitgliedschaft.
(2) Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 1. Eines Monats im Voraus fällig und wird im Rahmen der Einzugsermächtigung erhoben und eingezogen.
(3) Für die Mitgliedschaft entfällt eine einmalige Pfandgebühr von 10Euro. Bei Verlust wird eine Gebühr von 25Euro fällig.
3. Sondertarife
(1) Sondertarife (derzeit Schüler-, Azubi-/Studententarif) können nur gewählt werden, wenn die hierfür gegebenen Voraussetzungen durch das Mitglied erfüllt werden und die Erfüllung dieser Voraussetzungen in zureichender Form nachgewiesen wird.
(2) Das Mitglied ist verpflichtet, bei Wegfall der Voraussetzungen für einen Sondertarif dies unverzüglich mitzuteilen. Mitglieder in einem Schüler-, Azubi-/ Studententarif sind zudem verpflichtet, jeweils zum 1.1. und 1.7. eines Jahres einen entsprechenden Ausweis zur Prüfung vorzulegen.
(3) Erlangt die Fa. „Alte Weberei“ – Premium Fitnessfabrik Ulrike Nüdling-Regler e.K. Kenntnis davon, dass die Voraussetzungen für einen Sondertarif bei einem Mitglied entfallen sind oder kommt das Mitglied den Nachweisobliegenheiten in Abs. 2 nicht nach, ist die „Alte Weberei“ berechtigt den Sondertarif auf den Normaltarif umzustellen und künftig die Beiträge des Normaltarifs abzubuchen.
(4) Wurden trotz Fehlens der Voraussetzungen für einen Sondertarif lediglich dessen ermäßigte Beiträge eingezogen, ist die Fa. „Alte Weberei“ – Premium Fitnessfabrik Ulrike Nüdling-Regler e.K. berechtigt, auch rückwirkend die Differenz zu den Monatsbeiträgen des Normaltarifs einzuziehen.
(5) Schüler-, Azubi-/Studententarif können nur bis einschließlich dem 28. Lebensjahr abgeschlossen werden
4. Leistungen
(1) Eine Mitgliedschaft berechtigt, sämtliche Sport- und Fitnesseinrichtungen während der Öffnungszeiten zu nutzen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, im Rahmen der verfügbaren Teilnehmerplätze an sämtlichen Kursen, die im Kursplan angeboten werden, teilzunehmen.
(2) Eine Nutzung der Sauna ist im Monatsbeitrag enthalten.
(3) Dienstleistungen, die zur Benutzung der Fitnessstudioeinrichtungen erforderlich sind von dem monatlichen Mitgliedsbeitrag mit umfasst.
(4) Die Fa. „Alte Weberei“ – Premium Fitnessfabrik Ulrike Nüdling-Regler e.K. garantiert nicht dafür, dass dem Mitglied zu jeder Zeit alle gewünschten Geräte oder Plätze in Kursen zur Verfügung stehen. Es werden lediglich so viele Geräte und Kursplätze vorgehalten/ bereitgestellt, dass im Rahmen einer üblichen Auslastung des Fitness-Centers mit einer Nutzungsmöglichkeit ohne unzumutbare Wartezeit zu rechnen ist.
5. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte
(1) Das Mitglied ist nur dann zur Nutzung des Fitness-Centers berechtigt, wenn es sich bei Zutritt durch seine Mitgliedskarte ausweisen kann.
(2) Die mit der Mitgliedschaft erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind nicht auf Dritte übertragbar.
(3) Das Mitglied verpflichtet sich, die ihm ausgehändigte Mitgliedskarte nur höchstpersönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Das Mitglied verpflichtet sich weiterhin, jeden Verlust der Mitgliedskarte unverzüglich zu melden.
6. Folgen eines Verlustes von Mitgliedskarten bzw. deren Überlassung an Dritte
(1) Bei Verlust der Mitgliedskarte wird auf Kosten des Mitglieds Ersatz beschafft. Die Kosten betragen 25 Euro für eine Mitgliedskarte.
(2) Nutzt eine dritte Person unbefugt die Mitgliedskarte des Mitglieds und ist diese Nutzung darauf zurückzuführen, dass diese Gegenstände dem Dritten durch das Mitglied vorsätzlich oder fahrlässig überlassen worden sind, so ist das Mitglied verpflichtet, für jede Nutzung des Fitness-Centers durch den Dritten Schadensersatz zu zahlen.
7. Begleitpersonen/ Verzehr mitgebrachter Getränke
(1) Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kindern, ist nicht gestattet.
(2) Der Verzehr mitgebrachter Getränke ist innerhalb des Fitness- und Wellnessbereichs gestattet. Dies gilt nicht für alkoholische Getränke. Das Mitbringen und der Verzehr von alkoholischen Getränken und von Speisen ist innerhalb des Fitness-Centers untersagt.
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8. Haftungsbeschränkung
Die „Alte Weberei“ – Premium Fitnessfabrik Ulrike Nüdling-Regler e.K. haftet für Schäden des Mitglieds, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Fa. „Alte Weberei“ – Premium Fitnessfabrik Ulrike Nüdling-Regler e.K., deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen oder für eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Zudem haftet die Fa. „Alte Weberei“ – Premium Fitnessfabrik Ulrike Nüdling-Regler e.K. wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht. Als wesentliche Vertragspflichten werden dabei abstrakt solche Pflichten bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt. Darüber hinaus die die Haftung der Fa. „Alte Weberei“ – Premium Fitnessfabrik Ulrike Nüdling-Regler e.K. ausgeschlossen.
(2) Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten keine Wertgegenstände in das Fitness-Center zu bringen. Von Seiten der Fa. „Alte Weberei“ – Premium Fitnessfabrik Ulrike Nüdling-Regler e.K. werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflicht für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen, dies gilt insbesondere für Deponieren von Geld- und Wertgegenständen in den zu Verfügung gestellten Spinden.
10. Kündigung
(1) Wird die Mitgliedschaft nicht spätestens vier Wochen vor Ende der Mindestlaufzeit gekündigt, verlängert sich die Mitgliedschaft stillschweigend um einen weiteren Monat. Die Kündigung muss in Textform erfolgen.
(2) Das außerordentliche Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt. Ein das Vertragsverhältnis beendender außerordentlicher Kündigungsgrund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
Nr. 1 wenn das Mitglied mit zwei Monatsbeiträgen im Verzug liegt.
Nr. 2 bei Eintritt einer Schwangerschaft
Nr. 3 bei Eintritt einer Erkrankung aufgrund derer die fortgesetzte Nutzung der Angebote unmöglich oder schädlich wäre. Sofern die Nutzung einzelner, nicht gänzlich unwesentlicher Teile (bspw. Spa- und Wellnessbereich, Kursangebote oder einzelne Gerätegruppen) möglich bleibt, ist eine außerordentliche Kündigung unzulässig.
Nr. 4 bei Verlegung des Hauptwohnsitzes des Mitglieds an einen Ort, der mehr als 50 Kilometer von Fulda entfernt liegt.
(3) In den Fällen des Abs. Nr. 2 und 3 wird die Kündigung nur wirksam, wenn zusätzlich zu der Kündigung ein Attest eines unabhängigen Facharztes des jeweils betroffenen Fachgebietes, das die Erkrankung oder Schwangerschaft bestätigt, bei der Studioleitung im Original eingereicht wird. Bei einer Kündigung nach Abs. 2 Nr. 4 sind eine Ab- und Anmeldebestätigung mit der Kündigung vorzulegen.
(4) Mit Beendigung der Mitgliedschaft hat das Mitglied den ihm ausgehändigten Mitgliedsausweis abzugeben.
11. Zustimmung zur Datenerheben und –verwertung
(1) Die „Alte Weberei“ – Premium Fitnessfabrik Ulrike Nüdling-Regler e.K. erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten aus diesem Vertrag nur zum Zweck der Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung. Es handelt sich hierbei um die vom Mitglied im Rahmen der Anmeldung angegebenen Daten wie: Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mailadresse, Bankverbindung.
(2) Zudem werden bei Betreten des Fitness-Centers die auf der Mitgliedskarte gespeicherte Mitgliedsnummer sowie das Datum und die Uhrzeit erfasst. Die Daten werden für maximal zwei Monate gespeichert. Sie dienen ausschließlich der Überwachung unbefugter Nutzungen und werden sonst in keiner Weise verwendet oder an Dritte zugänglich gemacht.
(3) Die Verarbeitung der im Rahmen dieses Vertrages erhobenen Mitgliedsdaten erfolgt im Einklang mit der DSGVO und den weiteren einschlägigen Datenschutzgesetzen. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a) und Art. 6 Abs. 1 lit b) DSGVO und nur für die vorstehend genannten Zwecke der Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung. Eine über den Vertragszweck hinausgehende Datenverarbeitung findet nicht statt. Sollte die Erhebung weiterer über den Vertragszweck hinausgehender Daten erforderlich werden, wird die Fa. „Alte Weberei“ – Premium Fitnessfabrik Ulrike Nüdling-Regler e.K. hierfür gesondert eine Einwilligung bei dem Mitglied einholen. Hinsichtlich des Umfangs und Zwecks der Datenerhebung sowie der Aufklärung über die Betroffenenrechte wird im Übrigen auf die Datenschutzhinweise von der Fa. „Alte Weberei“ – Premium Fitnessfabrik Ulrike Nüdling-Regler e.K. verweisen.
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12. Hausordnung
Das Mitglied unterliegt bei Nutzung der geltenden Hausordnung. Die Hausordnung ist jederzeit im Studio einsehbar.