ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der Fa. „Alte Weberei“ – Premium Fitnessfabrik Ulrike Nüdling-Regler e.K.Ensbachstraße 1, 36115 Hilders-Batten
1. Beginn und Dauer der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft beginnt mit Unterzeichnung des Vertrages. Die Mitgliedschaft hat eine Mindestlaufzeit von in der Nutzungsvereinbarung angegebenen Monaten.
2. Mitgliedschaft
(1) Der monatliche Mitgliedsbeitrag richtet sich nach der ausgewählten Mitgliedschaft.
(2) Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 1. eines Monats im Voraus fällig und wird im Rahmen der Einzugsermächtigung erhoben und eingezogen.
(3) Für die Mitgliedschaft entfällt eine einmalige Pfandgebühr von 10 Euro. Bei Verlust wird eine Gebühr von 25 Euro fällig.
3. Sondertarife
(1) Sondertarife (derzeit Schüler-, Azubi-/Studententarif) können nur gewählt werden, wenn die hierfür gegebenen Voraussetzungen durch das Mitglied erfüllt werden und die Erfüllung dieser Voraussetzungen in zureichender Form nachgewiesen wird.
(2) Das Mitglied ist verpflichtet, bei Wegfall der Voraussetzungen für einen Sondertarif dies unverzüglich mitzuteilen. Mitglieder in einem Schüler-, Azubi-/Studententarif sind zudem verpflichtet, jeweils zum 1.1. und 1.7. eines Jahres einen entsprechenden Ausweis zur Prüfung vorzulegen.
(3) Erlangt die Fa. „Alte Weberei“ – Premium Fitnessfabrik Ulrike Nüdling-Regler e.K. Kenntnis davon, dass die Voraussetzungen für einen Sondertarif bei einem Mitglied entfallen sind oder kommt das Mitglied den Nachweisobliegenheiten in Abs. 2 nicht nach, ist die „Alte Weberei“ berechtigt, den Sondertarif auf den Normaltarif umzustellen und künftig die Beiträge des Normaltarifs abzubuchen.
(4) Wurden trotz Fehlens der Voraussetzungen für einen Sondertarif lediglich dessen ermäßigte Beiträge eingezogen, ist die Fa. „Alte Weberei“ – Premium Fitnessfabrik Ulrike Nüdling-Regler e.K. berechtigt, auch rückwirkend die Differenz zu den Monatsbeiträgen des Normaltarifs einzuziehen.
(5) Schüler-, Azubi-/Studententarife können nur bis einschließlich dem 28. Lebensjahr abgeschlossen werden.
4. Leistungen
(1) Eine Mitgliedschaft berechtigt, sämtliche Sport- und Fitnesseinrichtungen während der Öffnungszeiten zu nutzen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, im Rahmen der verfügbaren Teilnehmerplätze an sämtlichen Kursen, die im Kursplan angeboten werden, teilzunehmen.
(2) Eine Nutzung der Sauna ist im Monatsbeitrag enthalten.
(3) Dienstleistungen, die zur Benutzung der Fitnessstudioeinrichtungen erforderlich sind, sind von dem monatlichen Mitgliedsbeitrag mit umfasst.
(4) Die Fa. „Alte Weberei“ – Premium Fitnessfabrik Ulrike Nüdling-Regler e.K. garantiert nicht dafür, dass dem Mitglied zu jeder Zeit alle gewünschten Geräte oder Plätze in Kursen zur Verfügung stehen. Es werden lediglich so viele Geräte und Kursplätze vorgehalten/bereitgestellt, dass im Rahmen einer üblichen Auslastung des Fitness-Centers mit einer Nutzungsmöglichkeit ohne unzumutbare Wartezeit zu rechnen ist.
5. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte
(1) Das Mitglied ist nur dann zur Nutzung des Fitness-Centers berechtigt, wenn es sich bei Zutritt durch seine Mitgliedskarte bzw. das ihm zugeordnete elektronische Zutrittsmedium (z. B. App, Chip, Code) ausweisen kann. Dies gilt insbesondere während der Zeiten des automatisierten, personalfreien Studiobetriebs.
(2) Die mit der Mitgliedschaft erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind nicht auf Dritte übertragbar.
(3) Das Mitglied verpflichtet sich, die ihm ausgehändigte Mitgliedskarte bzw. das ihm zugeordnete Zutrittsmedium nur höchstpersönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Das Mitglied verpflichtet sich weiterhin, jeden Verlust der Mitgliedskarte bzw. des Zutrittsmediums unverzüglich zu melden.
(4) Es ist dem Mitglied insbesondere untersagt, Personen, die nicht bei der Fa. „Alte Weberei“ – Premium Fitnessfabrik Ulrike Nüdling-Regler e.K. als Mitglied angemeldet sind, durch Vorhalten der eigenen Mitgliedskarte bzw. des eigenen Zutrittsmediums, durch Offenhalten oder Aufhalten der Zutrittstür oder in sonstiger Weise Zutritt zum Fitness-Center zu verschaffen („Anschleusen“). Dies gilt unabhängig davon, ob der personalfreie Betrieb oder eine Zeit mit anwesendem Personal betroffen ist. Die Rechtsfolgen eines Verstoßes ergeben sich aus Punkt 6 Abs. 3 sowie Punkt 10 Abs. 2 Nr. 5.
6. Folgen eines Verlustes von Mitgliedskarten bzw. deren Überlassung an Dritte
(1) Bei Verlust der Mitgliedskarte bzw. des Zutrittsmediums wird auf Kosten des Mitglieds Ersatz beschafft. Die Kosten betragen 25 Euro.
(2) Nutzt eine dritte Person unbefugt die Mitgliedskarte bzw. das Zutrittsmedium des Mitglieds und ist diese Nutzung darauf zurückzuführen, dass diese Gegenstände dem Dritten durch das Mitglied vorsätzlich oder fahrlässig überlassen worden sind, so ist das Mitglied verpflichtet, für jede Nutzung des Fitness-Centers durch den Dritten Schadensersatz zu zahlen.
(3) Verschafft ein Mitglied entgegen Punkt 5 Abs. 4 einer nicht bei der Fa. „Alte Weberei“ – Premium Fitnessfabrik Ulrike Nüdling-Regler e.K. angemeldeten Person Zutritt zum Fitness-Center, ist die Fa. „Alte Weberei“ – Premium Fitnessfabrik Ulrike Nüdling-Regler e.K. berechtigt, die Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund zu kündigen (vgl. Punkt 10 Abs. 2 Nr. 5), gegenüber dem Mitglied sowie der unbefugt eingelassenen Person ein Hausverbot auszusprechen und Strafanzeige, insbesondere wegen Hausfriedensbruchs, zu erstatten. Weitergehende Schadensersatzansprüche der Fa. „Alte Weberei“ – Premium Fitnessfabrik Ulrike Nüdling-Regler e.K. bleiben unberührt.
7. Begleitpersonen / Verzehr mitgebrachter Getränke
(1) Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kindern, ist nicht gestattet.
(2) Der Verzehr mitgebrachter Getränke ist innerhalb des Fitness- und Wellnessbereichs gestattet. Dies gilt nicht für alkoholische Getränke. Das Mitbringen und der Verzehr von alkoholischen Getränken und von Speisen ist innerhalb des Fitness-Centers untersagt.
8. Haftungsbeschränkung
(1) Die Fa. „Alte Weberei“ – Premium Fitnessfabrik Ulrike Nüdling-Regler e.K. haftet für Schäden des Mitglieds, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Fa. „Alte Weberei“ – Premium Fitnessfabrik Ulrike Nüdling-Regler e.K., deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, oder für eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Zudem haftet die Fa. „Alte Weberei“ – Premium Fitnessfabrik Ulrike Nüdling-Regler e.K. wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht. Als wesentliche Vertragspflichten werden dabei abstrakt solche Pflichten bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt. Darüber hinaus ist die Haftung der Fa. „Alte Weberei“ – Premium Fitnessfabrik Ulrike Nüdling-Regler e.K. ausgeschlossen.
(2) Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände in das Fitness-Center zu bringen. Von Seiten der Fa. „Alte Weberei“ – Premium Fitnessfabrik Ulrike Nüdling-Regler e.K. werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflicht für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen; dies gilt insbesondere für das Deponieren von Geld- und Wertgegenständen in den zur Verfügung gestellten Spinden.
9. Videoüberwachung während des unbesetzten Trainingsbetriebs
(1) Das Fitness-Center ermöglicht seinen Mitgliedern das Training auch außerhalb der Zeiten mit anwesendem Personal. Zur Gewährleistung der Sicherheit der Mitglieder, zur Verhinderung unbefugten Zutritts sowie zum Schutz von Eigentum und Einrichtung wird der Eingangs-/Zutrittsbereich sowie die allgemein zugänglichen Trainingsflächen des Fitness-Centers videoüberwacht. Die Überwachung erfolgt ausschließlich als Bildaufzeichnung ohne Tonaufnahme.
(2) Nicht überwacht werden Bereiche mit gesteigertem Schutzbedürfnis der Mitglieder, insbesondere Umkleiden, Duschen, Toiletten und der Saunabereich.
(3) Die Videoüberwachung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO zur Wahrung berechtigter Interessen der Fa. „Alte Weberei“ – Premium Fitnessfabrik Ulrike Nüdling-Regler e.K. sowie ihrer Mitglieder an der Sicherheit von Personen und Eigentum in einem zeitweise unbesetzten Studio. Auf die Videoüberwachung wird durch deutlich sichtbare Hinweisschilder im Eingangsbereich sowie an den überwachten Zonen hingewiesen.
(4) Die Aufzeichnungen werden nach 72 Stunden automatisch gelöscht, sofern sie nicht zur Aufklärung eines konkreten Vorfalls (z. B. Straftat, Unfall, missbräuchliche Zutrittsgewährung) benötigt werden. Diese Frist trägt insbesondere dem Umstand Rechnung, dass das Fitness-Center zeitweise, etwa an Wochenenden, ohne anwesendes Personal betrieben wird und eine Sichtung der Aufnahmen dementsprechend erst zum nächsten regulären Personaleinsatz erfolgen kann. Wird eine Aufzeichnung zur Aufklärung eines konkreten Vorfalls benötigt, wird die betroffene Aufnahme vor Ablauf der 72-Stunden-Frist gesondert gesichert und bis zum Abschluss des jeweiligen Vorgangs, längstens jedoch bis zum Abschluss eines etwaigen Straf- oder Zivilverfahrens, aufbewahrt.
(5) Zugriff auf die Aufzeichnungen haben ausschließlich hierzu berechtigte und auf die Vertraulichkeit verpflichtete Mitarbeiter der Fa. „Alte Weberei“ – Premium Fitnessfabrik Ulrike Nüdling-Regler e.K.. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Verfolgung von Straftaten oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist, insbesondere gegenüber Strafverfolgungs- und Ermittlungsbehörden.
(6) Weitergehende Informationen zur Verarbeitung im Rahmen der Videoüberwachung, insbesondere zu den Rechten der betroffenen Personen (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch, Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde), ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen der Fa. „Alte Weberei“ – Premium Fitnessfabrik Ulrike Nüdling-Regler e.K..
10. Kündigung
(1) Wird die Mitgliedschaft nicht spätestens vier Wochen vor Ende der Mindestlaufzeit gekündigt, verlängert sich die Mitgliedschaft stillschweigend um einen weiteren Monat. Die Kündigung muss in Textform erfolgen.
(2) Das außerordentliche Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt. Ein das Vertragsverhältnis beendender außerordentlicher Kündigungsgrund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
Nr. 1 wenn das Mitglied mit zwei Monatsbeiträgen im Verzug liegt.
Nr. 2 bei Eintritt einer Schwangerschaft.
Nr. 3 bei Eintritt einer Erkrankung, aufgrund derer die fortgesetzte Nutzung der Angebote unmöglich oder schädlich wäre. Sofern die Nutzung einzelner, nicht gänzlich unwesentlicher Teile (bspw. Spa- und Wellnessbereich, Kursangebote oder einzelne Gerätegruppen) möglich bleibt, ist eine außerordentliche Kündigung unzulässig.
Nr. 4 bei Verlegung des Hauptwohnsitzes des Mitglieds an einen Ort, der mehr als 50 Kilometer von Fulda entfernt liegt.
Nr. 5 wenn das Mitglied entgegen Punkt 5 Abs. 4 einer nicht bei der Fa. „Alte Weberei“ – Premium Fitnessfabrik Ulrike Nüdling-Regler e.K. angemeldeten Person Zutritt zum Fitness-Center verschafft. In diesem Fall ist die Fa. „Alte Weberei“ – Premium Fitnessfabrik Ulrike Nüdling-Regler e.K. zur fristlosen Kündigung ohne vorherige Abmahnung berechtigt; die Rechtsfolgen des Punkts 6 Abs. 3 (Hausverbot, Strafanzeige) bleiben hiervon unberührt.
(3) In den Fällen des Abs. 2 Nr. 2 und 3 wird die Kündigung nur wirksam, wenn zusätzlich zu der Kündigung ein Attest eines unabhängigen Facharztes des jeweils betroffenen Fachgebietes, das die Erkrankung oder Schwangerschaft bestätigt, bei der Studioleitung im Original eingereicht wird. Bei einer Kündigung nach Abs. 2 Nr. 4 sind eine Ab- und Anmeldebestätigung mit der Kündigung vorzulegen.
(4) Mit Beendigung der Mitgliedschaft hat das Mitglied den ihm ausgehändigten Mitgliedsausweis bzw. das ihm zugeordnete Zutrittsmedium abzugeben.
11. Zustimmung zur Datenerhebung und -verwertung
(1) Die Fa. „Alte Weberei“ – Premium Fitnessfabrik Ulrike Nüdling-Regler e.K. erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten aus diesem Vertrag nur zum Zweck der Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung. Es handelt sich hierbei um die vom Mitglied im Rahmen der Anmeldung angegebenen Daten wie: Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mailadresse, Bankverbindung.(2) Zudem werden bei Betreten des Fitness-Centers die auf der Mitgliedskarte bzw. dem Zutrittsmedium gespeicherte Mitgliedsnummer sowie Datum und Uhrzeit erfasst. Die Daten werden für maximal zwei Monate gespeichert. Sie dienen ausschließlich der Überwachung unbefugter Nutzungen und werden sonst in keiner Weise verwendet oder an Dritte zugänglich gemacht. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO (berechtigtes Interesse an der Verhinderung missbräuchlicher Zutrittsgewährung, vgl. Punkt 5 Abs. 4). Die Verarbeitung von Bildaufzeichnungen im Rahmen der Videoüberwachung des automatisierten Studiobetriebs richtet sich gesondert nach Punkt 9.
(3) Die Verarbeitung der im Rahmen dieses Vertrages erhobenen Mitgliedsdaten erfolgt im Einklang mit der DSGVO und den weiteren einschlägigen Datenschutzgesetzen. Die Verarbeitung der in Abs. 1 genannten Vertragsdaten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO, ggf. i. V. m. lit. a) DSGVO, soweit hierfür im Einzelfall eine gesonderte Einwilligung eingeholt wird, und jeweils nur für die vorstehend genannten Zwecke der Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung. Eine über den Vertragszweck hinausgehende Datenverarbeitung findet nicht statt. Sollte die Erhebung weiterer, über den Vertragszweck hinausgehender Daten erforderlich werden, wird die Fa. „Alte Weberei“ – Premium Fitnessfabrik Ulrike Nüdling-Regler e.K. hierfür gesondert eine Einwilligung bei dem Mitglied einholen. Hinsichtlich des Umfangs und Zwecks der Datenerhebung sowie der Aufklärung über die Betroffenenrechte wird im Übrigen auf die Datenschutzhinweise der Fa. „Alte Weberei“ – Premium Fitnessfabrik Ulrike Nüdling-Regler e.K. verwiesen.
12. Hausordnung
Das Mitglied unterliegt bei Nutzung der geltenden Hausordnung. Die Hausordnung ist jederzeit im Studio einsehbar.
Öffnungszeiten ab 15.08.2026:
Mo–Fr: 06:00 Uhr – 23:00 Uhr
Sa–So: 06:00 Uhr – 21:00 Uhr
